Was wir kosten
Unsere Erstberatungen sind für Sie immer kostenlos. Erst, wenn ein konkretes Mandat (z.B. ein Auftrag zur Klageerhebung) zustande kommt, berechnen wir unser Honorar. Dieses kalkulieren wir in den meisten Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mit anderen Worten: Sie bezahlen uns nur das, was das Gesetz auch als Zahlung für die Anwaltsleistung vorsieht. Den Schriftverkehr und die Abrechnung mit einer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gern für Sie.
In komplexeren oder umfangreicheren Verfahren – zum Beispiel auf dem Gebiet des Strafrechts – kann es sein, dass die gesetzliche Vergütung nicht ausreichend ist, um eine optimale Vertretung zu gewährleisten. In diesen Fällen schlagen wir Ihnen den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor – zu fairen und transparenten Konditionen.
Volle Kostenkontrolle durch faire Transparenz
In jedem Fall beraten wir Sie über die anfallenden Kosten und Kostenrisiken – und zwar völlig kostenlos, bevor Sie uns überhaupt das Mandat erteilen. So behalten Sie volle Kostenkontrolle von Anfang an. Schließlich sollen Sie in jeder Verfahrenslage wissen, was im „worst case“ auf Sie zukommen kann.